Diese Anweisung gilt fr Abflle der UN-Nummer 3549, die zur Entsorgung befrdert werden.

Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Die Auenverpackung muss den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe I fr feste Stoffe entsprechen.


Zustzliche Vorschriften:

1. Zerbrechliche Gegenstnde mssen entweder in einer starren Innenverpackung oder in einer starren Zwischenverpackung verpackt werden.

2. Innenverpackungen, die scharfe oder spitze Gegenstnde, wie Glasscherben oder Nadeln, enthalten, mssen starr und durchstofest sein.

3. Die Innenverpackung, die Zwischenverpackung und die Auenverpackung mssen in der Lage sein, flssige Stoffe zurckzuhalten. Auenverpackungen, die bauartbedingt nicht in der Lage sind, flssige Stoffe zurckzuhalten, mssen mit einer Innenauskleidung versehen sein oder es mssen geeignete Manahmen getroffen werden, um flssige Stoffe zurckzuhalten.

4. Die Innenverpackung und/oder die Zwischenverpackung drfen flexibel sein. Wenn flexible Verpackungen verwendet werden, mssen sie in der Lage sein, der Schlagfestigkeitsprfung von mindestens 165 g gem der Norm ISO 7765-1:1998 "Kunststofffolien und -bahnen - Bestimmung der Schlagfestigkeit nach dem Fallhammerverfahren - Teil 1: Eingrenzungsverfahren" und der Reifestigkeitsprfung von mindestens 480 g sowohl in paralleler als auch in senkrechter Ebene zur Lnge des Sacks gem der Norm ISO 6383-2:1983 "Kunststoffe - Folien und Bahnen - Bestimmung der Reifestigkeit - Teil 2: Elmendorf-Verfahren" zu bestehen. Die Nettomasse jeder flexiblen Innenverpackung darf hchstens 30 kg betragen.

5. Jede flexible Zwischenverpackung darf nur eine Innenverpackung enthalten.

6. Innenverpackungen, die eine geringe Menge freier Flssigkeit enthalten, drfen in Zwischenverpackungen enthalten sein, vorausgesetzt, in der Innenverpackung oder Zwischenverpackung ist gengend saugfhiges oder verfestigendes Material enthalten, um den gesamten vorhandenen flssigen Inhalt aufzusaugen oder zu verfestigen. Es muss geeignetes saugfhiges Material verwendet werden, das den unter normalen Befrderungsbedingungen auftretenden Temperaturen und Vibrationen standhlt.

7. Zwischenverpackungen mssen mit geeignetem Polstermaterial und/oder saugfhigem Material in den Auenverpackungen gesichert sein.